Ermittlungsbehörden dürfen nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität Zugang zu Kommunikationsdaten der Bürger erhalten. Das bekräftigte am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Verfahren aus Estland. Danach müssen zudem die Gerichte oder andere unabhängige Stellen über den Zugriff entscheiden. Die Dauer der Speicherung muss angemessen begrenzt sein und darf dann nur in terroristischen Bedrohungslagen verlängert werden.
Dies verneinten die Luxemburger Richter nun. Sie erinnerten an ihre bisherige Rechtsprechung, wonach die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten einen erheblichen Eingriff in das Privatleben bedeutet. Speicherdauer und Zugriff auf die Daten müssten daher verhältnismäßig sein. Im Oktober hatte der EuGH allerdings entschieden, dass in einer terroristischen Bedrohungslage eine längere Speicherung und ein breiterer Zugriff der Behörden gerechtfertigt sein kann.
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