Wohnbeihilfe in OÖ darf nicht von Deutschkenntnissen abhängen, sagt EuGH-Anwalt

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Die Bürger müssen keinen Nachweis bringen, sonst wäre das EU-widrig. Das ist die Meinung des EuGH-Anwalts, dem das Gericht meist folgt.

In Oberösterreich, hatte die schwarz-blaue Regierung in Linz bestimmt, muss man seine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn man Wohnbeihilfe bekommen will. Diese Regeländerung für nicht-EU-Bürger hatte für viel Wirbel gesorgt, jetzt droht sie zu fallen - und dem Land Oberösterreich teure Nachzahlungen.

Der Erfinder der umstrittenen Regelung, der oberösterreichische Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner, reagierte gelassen: Es gebe noch kein Urteil, sondern das sei nur eine Empfehlung. Was richtig ist, allerdings folgt der Gerichtshof in der Regel der Ansicht des Generalanwalts.

 

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