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„Bei Vorliegen eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts nach dem 31. März 2024 und bei Einreichung des Antrags vor dem Grundbuchsgericht vor dem 1. Juli 2026 greift diese Entlastung von den Nebengebühren bis zu einer Kaufsumme von 500.000 Euro voll und sorgt für eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro“, erklärt Böhmwalder weiter.
Außerdem sei das Ziel das vorschnelle Wegwerfen von Elektronikgeräte zu verhindern. Mit dem Reparaturbonus für Haushaltsgeräte und elektrische Geräte werde daher laut der Bundesrätin ein Anreiz geschaffen, dass diese wieder repariert werden. „Die Mittel für den Reparaturbonus werden für 2024 im Zuge des Wohnbaupakets um 50 Millionen Euro auf 133 Millionen Euro erhöht. Der Reparaturbonus kommt sowohl der Bevölkerung als auch den regionalen Betrieben zugute – das ist lokale Wertschöpfung. Wir müssen weg von der Wegwerfgesellschaft", unterstreicht Bundesrätin Sandra Böhmwalder abschließend.
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