Der einsame Sicherheitsmann verzweifelt Freitagvormittag im Landesgericht für Strafsachen in Wien. „Bitte Maske aufsetzen“, appelliert er. Gehör findet er keines. Als Antwort bekommt er maximal: „Ich habe eine Befreiung.“
Als der Richter die Verhandlung aufruft, strömen die Unterstützer hinein. Doch der Saal ist klein, einen Großteil der Sitzplätze nehmen Pressevertreter ein. Das gefällt den Unterstützern gar nicht. „Nur die Lügenpresse ist zugelassen!“, ätzen sie. Masken tragen noch immer die wenigsten. Der zarten Frau mit dem bunten Haarband wird vorgeworfen, fünf Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben – obwohl sie keine Ärztin ist. „Es waren 700“, gibt sie freimütig zu. „Und ich würde Sie bitten, nicht abwertend von ,diesen Attesten’ zu sprechen“, maßregelt sie den Richter. „Ich versuche, den Menschen als Ganzes wahrzunehmen.“ Die Atteste habe sie „mit meinen weitrechenden Erfahrungen“ ausgestellt.
Zeugen berichten, dass sie die Angeklagte niemals persönlich gesehen hätten. Die Kommunikation lief über Telefon oder Mail. Dann sei das Attest zugeschickt worden. „Einige sind vorher von Ärzten abgewiesen worden. Ich habe ihnen eine Eintrittskarte zu ihrem eigenen Leben gegeben“, erklärt die Frau.Doch dass ihr Attest wertlos war, verriet sie den Kunden nicht. „Dann hätten wir ja keine 20 Euro gezahlt“, erklären die Zeugen glaubhaft.
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