Sie haben sich geliebt, die Steirerin und der Steirer. So sehr, dass es für sie nicht wichtig war, ob das auch auf dem Papier so festgehalten ist. Jahrelang waren sie zusammen, über eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft haben sie ihre Liebe nicht definiert. Es machte keinen Unterschied. Bis zum Jänner dieses Jahres.
Der Schlaganfall kam plötzlich, der Steirer verstarb. Die Steirerin blieb zurück. Ohne Anrecht auf irgendetwas aus dem gemeinsamen Leben. Die 59-Jährige war Hausfrau, fiel um die Witwenpension um. Sie kämpft nicht nur finanziell, auch gesundheitlich. Sieben Chemotherapien gegen den Lungenkrebs hat sie jetzt schon hinter sich. Ihre 25-jährige Tochter unterstützt sie als Alleinerbin, doch die Situation bleibt angespannt, die Krankheit frisst das Geld regelrecht.
Immer wieder landen ähnliche Fälle bei Lilleg. Sie betont, wie wichtig es ist, sich schon im Vorfeld mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen."Auch wenn der Tod immer noch als Tabu gilt, man sich nicht so gerne damit beschäftigt und noch jung ist. Der Tod kann ja jeden jederzeit treffen. Es ist nie zu früh, um sich vorzubereiten."
Wer etwa nicht heiraten oder seine Partnerschaft eintragen will, der sollte zumindest niederschreiben, was mit dem gemeinsamen Hab und Gut passieren soll. So ein Testament muss mit einem Notar oder einem Rechtsanwalt abgewickelt werden, sonst hat es keine Gültigkeit.
Die Caritas und"Steirer helfen Steirern" begleiten, informieren und helfen Menschen, deren Leben durch einen Todesfall aus den Fugen geraten ist.
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