Mehr als drei Mietpreiserhöhungen binnen eines Jahres waren 2022 keine Seltenheit für Personen, deren Mietzins durch sogenannte Wertsicherungs- bzw. Indexklauseln in den Verträgen an die Inflationsrate angepasst wird. „Bevor die Inflation in Österreich davongaloppiert ist, wurde bei einer Standard-Wertsicherungsklausel bei freier Mietzinsvereinbarung im Schnitt alle zwei bis drei Jahre erhöht“, zeigt Christian Lechner von der Mietervereinigung die Relationen auf.
Zwei neue Urteile des Obersten Gerichtshofs deuten darauf hin, dass etliche dieser Formulierungen rechtswidrig sein könnten, was die Rückforderbarkeit von Inflationsanpassungen in Aussicht stellt. Die OGH-Urteile betreffen Indexklauseln in Verträgen zwischen gewerblichen Vermietern und privaten Mietern. Hier gilt das Konsumentenschutzgesetz.
In einem zweiten Urteil stellte der OGH sozusagen „nebenbei“ die Rechtswidrigkeit von Indexklauseln fest, die eine Mietpreiserhöhung innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn zulassen bzw. nicht ausschließen – auch hier geht es um das Konsumentenschutzgesetz. Peschel geht nun davon aus, dass in Österreich Hunderttausende Indexklauseln rechtswidrig sind und die betroffenen Mieterinnen und Mieter „Geld für die letzten 30 Jahre“ zurückfordern können.
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