beschlagnahmt: Um 74 km/h fuhr der 20-jährige Tiroler zu schnell. In Wien wurden am selben Tag vier Raser aus dem Verkehr gezogen - auch ihnen droht dieDiese Fälle fließen erst in die nächste Statistik des Innenministeriums ein. Aktuell steht fest, dass in den zwei Monaten März und Aprilwurde, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf."So ein Verfahren kann ein bis zwei Jahre dauern, das Gesetz ist erst seit März in Kraft."von 1.
Bei den Verkehrsbehörden handelt es sich meist um Bezirkshauptmannschaften, vereinzelt auch um Landespolizeidirektionen oder Magistrate."Uns im BMI liegen weder Details zu den einzelnen Fällen vor noch Details zum weiteren behördlichen Vorgehen in jedem Einzelfall."Die vorläufig 38 beschlagnahmten Fahrzeuge beziehen sich demnach nur auf Daten der Bundespolizei.
Der ÖAMTC steht den neuen Vorschriften generell kritisch gegenüber."Derart drastische Eingriffe in das Eigentum sollten von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden."
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