Christoph Irrgeher Redakteur Richard Wagner hat es getan. Und es sogar zugegeben."Sie werden sich wiederhören", schrieb er Franz Liszt in einem Brief. Wagner stellte dem Kollegen damit nicht etwa in Aussicht, dessen Musik aufzuführen. Nein, er tat ihm launig kund, dass er in Liszts Noten für seine eigenen Zwecke gewildert hatte.
Die Waffe in derlei Konflikten ist das Urheberrecht: Es stärkt den David gegen den scheinbar übermächtigen Goliath. Ein Plagiatsopfer kann auf Unterlassung klagen sowie Schadenersatz fordern, erklärt der Rechtsanwalt Rainer Herzig von der Kanzlei Preslmayr. Der Schadenersatz kann dabei in der Form erfolgen, dass der Kläger eine Beteiligung an den Tantiemen des strittigen Stücks erhält.
Natürlich: Es ist nicht Sache von Kommentatoren und Journalisten, strittige Rechtsfälle zu entscheiden. Es ist aber wohl erlaubt, eine Position zu vertreten. Und eine vernünftige Einschätzung wäre wohl: Ein Lied entwickelt erst dann Plagiatsgeruch, wenn es markante Bausteine eines Vorgängers recycelt . Richtig stark wird der Kopie-Mief aber erst, wenn auch die Melodie der Vorlage anklingt .
Dennoch lassen sich so Millionen schaufeln, und das schafft ein Klima der Angst, beschreibt die"New York Times" anhand von Beispielen. So hat Taylor Swift ihr Lied"Look What You Made Me Do" vorausschauend abgesichert, indem sie die Verfasser des mutmaßlichen Lookalikes in die Autorenzeile aufnahm. Und Sam Smith hat eine rasche Einigung mit Tom Petty, dem Urheber von"I Wont Back Down", erzielt, um einer Inquisition von"Stay With Me" zuvorzukommen.
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