Wem das Arbeitslosengeld bald gestrichen wird

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Viele Beschäftigte im Tourismus könnten schon bald keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben. Denn der Bezug ist an zeitliche Fristen gekoppelt.

"Die tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit Einkommensverluste hatten, brennen darauf, in die Betriebe zurückzukehren. Die Öffnungskommission hat es in der Hand, ihnen mit einem fixen Zeitplan die Zuversicht zurückzugeben", so die Arbeiterkammer-Präsidenten Erwin Zangerl und Peter Eder unisono.

Die Einkommensverluste in Gastro und Tourismus gehen mittlerweile nicht mehr nur an die Substanz, sondern schon längst an die Existenz."Der Arbeitsmarkt im Tourismus liegt am Boden. Die Beschäftigung hat sich im Vergleich zu Zeiten vor der Corona-Krise in Salzburg halbiert. In Tirol gingen sogar zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Branche verloren. Die Arbeitslosigkeit ist in Salzburg um das Dreifache, in Tirol sogar um das Vierfache gestiegen", so Zangerl und Eder.

Zur optimalen Berücksichtigung regionaler Aspekte erneuern die AK Präsidenten ihre Forderung nach der Einbindung der Sozialpartner in die Sitzungen der Öffnungskommission."Insbesondere in Tirol und Salzburg hängen an der Branche zahlreiche weitere Investitionen und somit Arbeitsplätze. Unter ausbleibenden Investitionen von Seilbahnen oder Beherbergungsbetrieben leiden somit Bau, Handwerks- und Zulieferbetriebe", bringen es die Präsidenten auf den Punkt.

"Hier geht es um unkomplizierte und digitale Lösungen, die schon in Vorarlberg erprobt wurden. Und letzten Endes geht es auch um Vertrauen in die Bevölkerung", so die beiden Präsidenten.Eine Lösung erwarten sich Zangerl und Eder auch beim Arbeitslosengeld für Beschäftigte im Tourismus. Denn der Bezug ist an zeitliche Fristen gekoppelt. So gilt der Anspruch nur, wenn man in den letzten 12 Monaten 28 Wochen arbeitslosenversichert war.

Dies ist bis zum Ende der Sommersaison aber heuer nicht möglich – die Beschäftigten fallen automatisch in die Notstandshilfe und erleiden weitere finanzielle Einbußen. Zangerl und Eder fordern daher das zuständige Ministerium auf, die Fristen bis zum Ende der Pandemie auszusetzen.

 

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Presserat Irreführende Headline die nicht stimmt. Hier werden Unwahrheiten verbreitet! Hier geht es lediglich um Kurzarbeit und diese Gehälter, welche über das AMS abgewickelt werden und nicht um Arbeitslosengeld! Kurzarbeit = NICHT ARBEITSLOS / KEIN ARBEITSLOSENGELDBEZIEHER

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