Der Ex-US-Präsident ist wegen Versuchen angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in Georgia umzukehren. Der Richter in dem US-Staat will das Verfahren nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen einstellen.
Der zuständige Richter im Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia hat einen Antrag des Ex-Präsidenten abgewiesen, das Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen. Trumps Anwälte hatten argumentiert, in dem Fall greife der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung - dieser schützt in den USA unter anderem die Redefreiheit. Richter Scott McAfee wies diese Argumentation am Donnerstag laut Medienberichten jedoch zurück.
„Selbst zentrale politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmaßlich für kriminelles Verhalten genutzt werden“, erläuterte McAfee demnach seinen Beschluss. Nur eine Geschworenen-Jury könne darüber entscheiden, ob hinter den Äußerungen von Trump und den Mitangeklagten eine kriminelle Absicht gesteckt habe. Die berichtenden US-Medien beriefen sich auf Gerichtsdokumente.
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