Volksanwälte wollen nicht aktiv Politik machen und keine 'Beamtenfeinde' sein

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Empfehlungen zu Verbesserungen werde es aber weiterhin geben, betonen die neuen Volksanwälte Amon, Achitz und Rosenkranz.

Die drei neuen Volksanwälte wollen sich nicht von vornherein in die politische Debatte einbringen. Empfehlungen zu Verbesserungen werde es aber weiterhin geben, betonten Werner Amon , Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz am Freitag bei ihrer Antrittspressekonferenz. Das Beschwerdeaufkommen in der Volksanwaltschaft habe sich im ersten Halbjahr erhöht, berichtete Amon.

Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2019 bereits 4.457 Prüfverfahren eingeleitet, so der einstige ÖVP-Nationalratsabgeordnete Amon, der als erster der drei neuen Volksanwälte den jährlichen Vorsitz im Kollegium innehat. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies ein Anstieg um 13,6 Prozent. Bemerkbar geworden sei auch die Kritik an der Justiz, die in den vergangenen Monaten deutlich geworden sei.

Festgelegt wurden bei den neuen Volksanwälten auch die Zuständigkeiten. Neben dem Justizbereich kümmert sich Amon unter anderem um die Geschäftsfelder Finanzverwaltung und Gemeindeverwaltung. Dieser Bereich sei zunehmend komplexer geworden, weswegen sich auch hier das Beschwerdeaufkommen erhöht habe. Die Volksanwaltschaft müsse hier nicht nur als Serviceeinrichtung für Bürger, sondern auch für die kommunale Verwaltung selbst agieren.

"Wir sind keine Beamtenfeinde", strich Rosenkranz die Vermittlerrolle der Volksanwaltschaft hervor. Vielmehr wolle man Menschen helfen, die sich angesichts von Behördenentscheidungen"ohnmächtig" fühlen. Der Freiheitliche und Jurist kümmert sich um die Geschäftsbereiche Polizei-, Fremden und Asylrecht, weiters Wahlrecht, Denkmalschutz, Landwirtschaft sowie Umweltschutz.

Vorsitzender Amon verteidigte zum Antritt gleich das Vorgehen der Volksanwaltschaft vor Jahren in der Wiener Causa Heumarkt. In einem Bericht wurde zwar Kritik am Vorgehen der Stadt bei dem umstrittenen Bauprojekt geübt, aber kein Grund zum Einschreiten gesehen. Amon verwies auf das nun geltende zweijährige Moratorium und sicherte zu, bei neu auftauchenden Mängeln gegebenenfalls wieder zu prüfen. Ein Versäumnis seiner Vorgänger sah er aber nicht.

 

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