VfGH kippt Mindestabstand zwischen Gastro-Tischen

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Der Mindestabstand zwischen Tischen ist laut VfGH zwar rechtswidrig - kann aber legistisch repariert werden.

Der in Lokalen vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen ist rechtswidrig. Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof in seinem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis dem Gesundheitsministerium eine Reparaturfrist bis Jahresende gegeben. Damit bleibt die Abstandsregel vorerst in Kraft. Ebenfalls verfassungswidrig waren mehrere schon außer Kraft getretene Anti-Corona-Maßnahmen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen war nicht ausreichend begründet.

In den diesbezüglichen Unterlagen des Sozialministeriums fanden die Höchstrichter nämlich zwar mehrere Verordnungs-Entwürfe, eine Anwesenheitsliste sowie mehrere E-Mails 'von diversen Stellen außerhalb des Ressorts', aber 'keine die Erlassung der Verordnung begründenden Aspekte'. Die von mehreren Gastronomen angefochtene Abstandsregel wurde daher aufgehoben. Allerdings hat das Gesundheitsministerium bis Jahresende Zeit für eine Reparatur.

 

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