Im Fall der Abstandsregel in Lokalen ist dies allerdings nicht erfolgt. In den diesbezüglichen Unterlagen des Sozialministeriums fanden die Höchstrichter nämlich zwar mehrere Verordnungs-Entwürfe, eine Anwesenheitsliste sowie mehrere E-Mails"von diversen Stellen außerhalb des Ressorts", aber"keine die Erlassung der Verordnung begründenden Aspekte". Die von mehreren Gastronomen angefochtene Abstandsregel wurde daher aufgehoben.
Allerdings hat das Gesundheitsministerium bis Jahresende Zeit für eine Reparatur. Diese kann also mit den nun bevorstehenden weiteren Verschärfungen vorgenommen werden. Außerdem hält der Verfassungsgerichtshof fest, dass auch weitere - bereits außer Kraft getretene - Anti-Corona-Maßnahmen rechtswidrig waren. Konkret betrifft dies das generelle Betretungsverbot für Gaststätten und Waschstraßen, die Beschränkung von Besuchergruppen in Lokalen auf vier Personen, das Verbot von Veranstaltungen mit über zehn Personen sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. All diese Regeln sind jedoch nicht mehr in Kraft.
Das wird interessant für Herrn Anschober, die Bundesregierung und die Finanzprokuratur! 🇦🇹👎🇦🇹 Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden jetzt folgen wohl die Klagen der Unternehmen und betroffenen Bürger. Anhören ! Quelle:
Ein Sieg für die Freiheit und eine beispiellose Blamage für die Regierung. Das traurige ist aber, dass es ihr egal sein wird.
rudi_anschober der nächste Bauchfleck. Wann gehen Sie endlich und lassen uns mit Ihrer Unfähigkeit zufrieden?
Wenn ich das Wort Recht schon höre 🤮
Eigentlich müsste rudi_anschober schon längst zurückgetreten sein .... das ist unpackbar. Bin auf die Begründung gespannt, aber mir geht das schon so auf die Nerven. Wie willst du eine Pandemie mit juristischen Kleinkram bekämpfen.
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