Entscheidung laut Gericht „im Zweifel“. Der Hauptbelastungszeuge verweigerte seine Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Ein Prozess um einen Auftrag zur Beschaffung von Maschinengewehren sowie die Bewerbung der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ in der Justizanstalt Stein hat in Krems mit einem Freispruch für den 29 Jahre alten Angeklagten geendet.
Die nicht rechtskräftige Entscheidung sei „im Zweifel“ erfolgt, betonte die vorsitzende Richterin. Der Hauptbelastungszeuge hatte am Freitag seine Aussage verweigert, vom Beschuldigten waren die Vorwürfe durchgehend bestritten worden. Die Staatsanwaltschaft legte dem russischen Staatsangehörigen zur Last, von Juni bis August des Vorjahres als Insasse der JA Stein wiederholt einen damaligen Mithäftling damit betraut zu haben, für ihn mehrere Exemplare des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 zu besorgen. Die Waffen hätten demnach zunächst an Mittelsmänner außerhalb der Justizanstalt geliefert und später übergeben werden sollen.
Neben terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation wurden dem 29-Jährigen auch der Versuch eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und - wegen Aussagen gegenüber Justizwachebeamten in der JA Stein - gefährliche Drohung angelastet. Hinsichtlich einer IS-Mitgliedschaft habe es am Ende „keine handfesten Beweise gegeben“, gab die vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung zu Protokoll.
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