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Seit September 2021 müssen Personen, gegen die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, verpflichtend an Gewaltpräventionsberatungen teilnehmen. Zum weiteren Schutz vor häuslicher Gewalt haben Justiz und Neustart eine zusätzliche Einsatzmöglichkeit dieser Präventionsmaßnahme geschaffen. Seit 1. Juli können auch Richter Gewaltpräventionsberatungen anordnen, wenn sie eine einstweilige Verfügung zum Schutz gegen Gewalt erlassen. Damit können auch Personen zu diesen Beratungen verpflichtet werden, gegen die zuvor kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde.
„Hiermit konnte eine weitere Lücke in der opferschutzorientierten Täterarbeit im Sinne des Gewaltschutzes geschlossen werden, denn damit können wir auch in diesen Fällen – wo zumeist noch nie freiwillig eine Beratung aufgesucht wurde – zeitnahe einsteigen. Damit soll ein besserer Schutz der Opfer und ein Stopp von Gewalt erreicht werden“, sagt Alexander Grohs, Leiter von Neustart NÖ.
Und: „Wir haben in den vergangenen Monaten im Auftrag des Innenministeriums bereits rund 1.600 Beratungen in Niederösterreich durchgeführt und die dort gewonnenen wertvollen Erfahrungen lassen wir in die neue Maßnahme natürlich miteinfließen.“
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