Der gestrige 31. Jänner war der Stichtag für die alte Regelung. Wer sich von nun an auf der Website der Stadt Wien über den Verkauf von Kleingartenanlagen informieren will, stößt über folgenden Hinweis:"Bitte beachten Sie, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates der Verkauf von Kleingärten eingestellt wird."
Bis Ende des Jahres gibt es allerdings noch einige Ausnahmeregelungen. Wer zum Beispiel schon vor dem 31. Jänner Ausgaben in Vorbereitung auf einen Kauf getätigt hat , darf den Kaufvorgang auch noch abschließen. Für einige Kleingartenanlagen in Transdanubien darf man seinen Kleingarten auch 2021 noch kaufen, wenn bereits mehr als 80 Prozent der Anlagen im Eigentum privater Besitzer sind.Den genauen Fahrplan dazu hat"Die Presse". Im Wiener Wohnbau-Ausschuss soll am 8. Februar der dahingehende Beschluss gefasst werden, welcher kurz darauf vom Gemeinderat durchgewunken wird.
"Grund und Boden wird in urbanen Räumen immer wertvoller und gilt zu Recht als das Gold der Städte", sagt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal . Auch künftige Generationen sollen sich preiswert Kleingärten pachten können und nicht auf Wucherpreise privater Anbieter angewiesen sein.
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