Eine junge Arbeitnehmerin wurde nach einem halben Jahr Beschäftigungsdauer entlassen. Kurios dabei: Sie wurde von der Partnerin ihres Arbeitgebers per WhatsApp darüber informiert. Dies mit der Begründung, sie hätte mit ihrem Arbeitgeber ein Verhältnis.
Die Frau wandte sich somit an die Arbeiterkammer Steyr. Die Rechtsexperten klagten für die Arbeitnehmerin beim Arbeits- und Sozialgericht Steyr auf Kündigungsentschädigung und offenes Weihnachtsgeld. Das Gericht urteilte in erster Instanz zugunsten der Arbeitnehmerin, ihr ehemaliger Arbeitgeber ging jedoch in Berufung. In zweiter Instanz wurden der Frau sämtliche eingeklagten Ansprüche zugesprochen, sie bekam dadurch 2.100 mehr Euro ausgezahlt.Ein anderer arbeitsrechtlicher Fall, ebenfalls in Zusammenhang mit WhatsApp, wurde vergangene Woche im Burgenland dokumentiert.
Doch der Lehrling konnte schließlich nachweisen, dass er per WhatsApp seine Krankmeldung an den Lehrbetrieb gesendet hatte. Somit lag laut AK Burgenland kein rechtlicher Grund vor, ihn zu entlassen. Die AK schritt ein und konnte schnell eine außergerichtliche Einigung mit dem bekannten Betrieb erzielen. Der im Krankenstand gekündigte Lehrling erhielt nun 6.205 Euro Entschädigung zugesprochen – ob er seine Stelle aber wieder antritt, ist unklar.
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