NÖN.at verwendet Cookies, um dir regionalisierte Inhalte und das beste Online-Erlebnis zu ermöglichen. Daher empfehlen wir dir die Speicherung von Cookies in deinem Browser zuzulassen. Solltest du nicht wissen, wie das funktioniert, werden dir folgende Links helfen:
Nach der Messerstecherei vom 17. März am Wiener Reumannplatz musste es plötzlich schnell gehen, die Regierung überlegte ein Verbot, Messer zu tragen. Ein knappes Monat später liegt der Gesetzesentwurf dazu vor und es stellt sich die Frage, wie das Gesetz exekutiert werden soll, wenn es in Kraft tritt.
Juristisch soll das widerrechtliche Messertragen als Verwaltungsdelikt gelten, bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen.Nun stellt sich aber die Frage, wie das kontrolliert werden soll. „Die Polizei kann nur auf eine Verdachtslage hin eine Person überprüfen“, sagt Rechtsanwalt Alexander Eisl. Eine Verwaltungsstrafe war bislang nicht vorgesehen. Die aber hat herbe Konsequenzen.
Messerverbot Messer-Tragegesetz Alexander Eisl Redaktion
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »
Herkunft: Vorarlberg - 🏆 13. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: Vorarlberg - 🏆 13. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »