Verbot von Messern: Ist das umsetzbar?

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Messerverbot,Messer-Tragegesetz,Alexander Eisl

Der Entwurf für ein Gesetz, dass das Tragen von Messern verbietet, liegt seit 11. April vor. Damit soll das Tragen von Messern aller Art verboten werden, bestimmte Personengruppen sind ausgenommen. Ausnahmen gibt es auch etwa für Brauchtumspflege.

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Nach der Messerstecherei vom 17. März am Wiener Reumannplatz musste es plötzlich schnell gehen, die Regierung überlegte ein Verbot, Messer zu tragen. Ein knappes Monat später liegt der Gesetzesentwurf dazu vor und es stellt sich die Frage, wie das Gesetz exekutiert werden soll, wenn es in Kraft tritt.

Juristisch soll das widerrechtliche Messertragen als Verwaltungsdelikt gelten, bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen.Nun stellt sich aber die Frage, wie das kontrolliert werden soll. „Die Polizei kann nur auf eine Verdachtslage hin eine Person überprüfen“, sagt Rechtsanwalt Alexander Eisl. Eine Verwaltungsstrafe war bislang nicht vorgesehen. Die aber hat herbe Konsequenzen.

Messerverbot Messer-Tragegesetz Alexander Eisl Redaktion

 

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