Aus diesem Grund beabsichtigt die Kommission auch, den Vorvertrag zu kündigen. Der entsprechende Vertrag räumte Angaben zufolge der EU das Recht ein, auszusteigen, wenn bis zum 30. April 2022 keine Marktzulassung erfolgt. Nun habe Valneva noch 30 Tage Zeit, doch noch die Zulassung zu erhalten oder Nachbesserungen vorzuschlagen.
Der Vertrag über den Impfstoffkauf zwischen dem Unternehmen und der EU-Kommission war im November 2021 abgeschlossen worden. Dabei wurden die Bezugsrechte von insgesamt 60 Millionen Dosen bis 2023 vereinbart. Die EMA begann das beschleunigte Zulassungsverfahren im Dezember 2021, allerdings übermittelte sie Ende April eine Liste von Fragen an Valneva, die diese nach eigenen Angaben am 2. Mai beantwortete.
Bei VLA2001 handelt es sich um den einzigen Ganzvirus-Impfstoffkandidaten, der in Europa in Entwicklung ist. Valneva verfolgt eine Herangehensweise, die seit vielen Jahrzehnten erprobt ist. Dabei wird dem KörperEntwicklungsarbeit läuft großteils über Wien Produziert wird in Schottland und Schweden, die Entwicklungsarbeit läuft aber nach Angaben des Unternehmens großteils über Wien. VLA2001 ist bereits in Großbritannien und Bahrain und seit 13. Mai auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugelassen.
Kündigt die EU-Kommission den Vertrag tatsächlich, so muss das Unternehmen demnach keine bereits erhaltenen Zahlungen rückerstatten.
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