Die Sache klingt einigermaßen brachial: „Zum Zwecke der Vorführung ist die zuständige Behörde berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden.“ Und falls „kein gelinderes Mittel“ möglich sei, um jemanden in den Untersuchungsausschuss zu bringen, müsse die Auskunftsperson notfalls so lange auch an- bzw. festgehalten werden.
Aber nachdem der U-Ausschuss dem 47-jährigen Unternehmer mit dem Schriftstück ziemlich glaubhaft versichert hat, ihn nötigenfalls von der Polizei in Wien vorführen zu lassen, muss Benko klar geworden sein: Er muss im U-Ausschuss erscheinen.Der Vorführung ist ein längeres Hin und Her zwischen Benko und dem Parlament vorangegangen, in dem der Unternehmer zahlreiche Argumente gebracht hat, warum er nicht nach Wien kommen kann.
"Wir sind im Ausschuss sehr kooperativ. Wenn jemand krank ist oder beispielsweise eine lange im Voraus gebuchte Auslandsreise nachweisen kann, wird ein Ersatztermin gesucht, man will Auskunftspersonen ja nicht quälen“, sagt Krainer. Kurzfristige Absagen ein oder zwei Tagedem Ausschuss-Termin sind demgegenüber aber kein hinreichender Grund."Wir hatten auch schon den Fall, dass Auskunftspersonen am Tag ihrer Ladung ein Bahn- oder Flugticket gebucht haben.
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