Während des laufenden Polizeieinsatzes gegen den bewaffneten Attentäter, hätten die Programmveranstalter im Rahmen ihrer Berichterstattung zu dem Terrorakt unter anderem wiederholt Video- und Fotomaterial gezeigt, auf dem Menschen niedergeschossen wurden oder sich in Panik auf der Flucht befanden, heißt es in der Aussendung. Es handelte sich dabei offenbar auch um Amateuraufnahmen, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten.
m Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die Menschenwürde und die Grundrechte anderer achten." Bei festgestellten Rechtsverletzten könnten die Sanktionen für Privatsender gravierend sein."Bei wiederholten oder schwerwiegenden Rechtsverletzungen durch den Mediendiensteanbieter ... hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen das Verfahren zum Entzug der Zulassung" einzuleiten", heißt es im § 63 AMD-G.
ja, ist wichtig. wirkungsvolle gesetze gegen islamismus machen, weniger.
Na dann..... und was soll dabei rauskommen?
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