"Photovoltaik-Anlagen ohne gültigen Netzzutrittsvertrag sind weiter verbreitet als bisher angenommen", erläutert Netz NÖ-Experte Kurt Reinagel."In unserem Netzgebiet speisen schätzungsweise 2.000 bis 4.000 der sogenannten ,wilden' PV-Anlagen ein.“Viele dieser Sonnenkraftwerke seien sogenannte Balkonmodule, es seien aber auch zahlreiche große Anlagen darunter.
Guerilla-Anlagen haben aber auch für den Anlagenbetreiber selbst Nachteile. So haften sie für mögliche Schäden, die durch eine nicht bewilligte Anlage entstehen."Und zu guter Letzt wird der erzeugte Strom hergeschenkt", erläutert Reinagel. Denn jeder Anlagenbetreiber, der seinen Strom einspeisen möchte, braucht einen Energielieferanten, der den erzeugten Strom abkauft.
Kommt Netz NÖ unbewilligten Anlagen auf die Spur, werden die Anlagenbetreiber angehalten, ihre Anlage ordnungsgemäß bewilligen zu lassen:"Schließlich profitieren alle davon."Balkonkraftwerke oder Balkonmodule sind die umgangssprachlichen Bezeichnungen für sogenannten Kleinsterzeugungsanlagen mit einer maximalen Erzeugungsleistung von 800 W . Grundsätzlich sind diese Balkonmodule melde- aber nicht bewilligungspflichtig."Seit 2021 wurden uns rund 8.
Das Anmelden der Balkonmodule beim Netzbetreiber funktioniert einfach online unter dem Kundenportal von Netz NÖ . Man benötigt auch keinen Stromabnahmevertrag, da Balkonkraftwerke für die Abdeckung des Eigenverbrauchs vorgesehen sind. Als Betreiber eines Balkonkraftwerkes muss man die Europäischen Normen einhalten."Achten Sie auf ein CE-Zeichen und einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle", erklärt Reinagel.
Die Anlagen verursachen nicht nur Kosten für die Netzstabilität, sondern auch für die Beschaffung von Regelenergie und haben auch für die Betreiber selbst Nachteile, da der erzeugte Strom verschenkt wird
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