Strom und Gas: VfGH bestätigt Recht auf Grundversorgung

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer Prüfung die bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung mit Strom und Erdgas bestätigt.

Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Prüfung die bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung mit Strom und Erdgas bestätigt. Nicht mit den Grundsätzen der Grundversorgung vereinbar ist laut VfGH die Regelung im Niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetz – sie ist laut einer Aussendung vom Dienstag „mit sofortiger Wirkung“ aufgehoben.Anlass des im Herbst eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens bildeten den VfGH-Angaben zufolge Anträge bzw.

Auf die Grundversorgung können sich Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber ihren Versorgern etwa berufen, wenn sie in Zahlungsrückstände geraten oder ihnen die Abschaltung ihrer Einrichtungen droht. Der Preis dafür darf grundsätzlich nicht höher sein als jener Tarif, der für einen Gutteil der Verbraucher bzw. Kunden des jeweiligen Unternehmens üblich ist.

Das betroffene Stromversorgungsunternehmen berief sich laut VfGH auf Paragraf 45 Absatu 6 NÖ ElWG 2005. Darin wird festgehalten, „dass die Grundversorgung mit Strom vom Energieversorgungsunternehmen u. a. dann gekündigt werden darf, wenn es dem Haushaltskunden möglich ist, einen Stromliefervertrag mit einem anderen Stromversorgungsunternehmen außerhalb der Grundversorgung abzuschließen“.

 

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