, ihre Betriebsratschefin anzuerkennen, geht nun auch ins Geld. Die Ryanair-Tochter muss inklusive Unterlassungsexekution und Fährnisexekution 21.800 Euro Strafe zahlen, weil sie die Betriebsratschefin Kerstin Hager am 11. September vom Gelände verwiesen hat. Hager wollte Mitarbeiter unterstützen, die nach ihrer Kündigung kein Dienstzeugnis erhalten hatten, geht aus dem Beschluss des Bezirksgerichts Schwechat hervor..eine Betriebsratswahl.
Das Landesgericht Korneuburg hat diese Klage vor wenigen Tagen abgewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.hat zwar die gewählte Vorsitzende Kerstin Hager nicht anerkannt, musste ihre Anwesenheit aber laut anderem Gerichtsbeschluss am Gelände dulden.
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