Weihnachtsfeiern und sonstige Betriebsfeiern können heuer wohl nicht mehr stattfinden - zumindest nicht auf legaler Basis.
Die Gutscheine sollen nicht – wie etwa der Gastro-Gutschein – nur für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden, sondern allgemein im Handel gelten. Ein konkreter Plan zur Umsetzung, mit weiteren Details, wurde vorerst nicht präsentiert."Diese Steuerbegünstigung für Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll aufrecht bleiben", und könne deshalb durch Gutscheine ersetzt werden, sagte Wöginger, der von einer"Win-Win-Situation" sprach.
Auch Geschenke, die man bei Betriebsveranstaltungen erhält, müssen in der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, solange sie den Wert von 186 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Diese Sachaufwendungen bleiben von der neuen Regelung unberührt.Wirtschaftsbund:"Verdiente Anerkennung"
GCFleischmann Wie großzügig. Ausbeuter dürfen nun steuerfrei schenken.
Diese Idee hatte der Rasmushof in Kitzbühel schon lange!
Och dass grüne Blitz dumm Tussi,.. Warum ist die nicht blond? 🤭🤭
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