Die starke Kundenauthentifizierung ist in der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste geregelt und soll durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 14. September 2019 sollten die neuen SCA-Regeln in Kraft treten. Nun hat Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde die Frist zur Umsetzung der Authentifizierung bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Bereich verlängert.
Die neue Frist wird auf europäischer Ebene Ende September 2019 beschlossen und europaweit einheitlich gelten. Weitere Bereiche, in welchen die starke Kundenauthentifizierung zukünftig anzuwenden ist – wie zum Beispiel beim Online-Zugriff auf ein Zahlungskonto, bei elektronischen Überweisungen, oder bei Point of Sale-Zahlungen – sind nicht von der Fristverlängerung betroffen.
Inhärenz – etwas, das nur die zahlende Person ist, wie zum Beispiel ein Fingerabdruck oder Gesichtsscan.
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