Der Gerichtshof sagt fünf Jahre nach Beginn des VW-Skandals, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtung einbauen dürfen, die „systematisch“ Abgaswerte bei
Zulassungstests schönt. Versehen mit der entscheidenden Ergänzung, dass auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors eine solche Software nicht rechtfertigen könne.
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