Um 14.30 Uhr verkündete Richterin Andrea Steffan im Landesgericht für Strafsachen in Innsbruck das Urteil: Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wurde schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt.
Fuchs war die Verletzung des Amtsgeheimnisses und falsche Beweisaussage vorgeworfen worden."Nicht schuldig", erklärte der hohe Jurist bereits am ersten Prozesstag.Thema war unter anderem, ob er dem damaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek Unterlagen zu einem brisanten Ermittlungssverfahren weitergeleitet hat, oder nicht. Konkret ging es um ein eingeleitetes Verfahren gegen eine Presse-Journalistin durch die WKStA nach einem kritischen Artikel.
"Frau Rat, gegen mich läuft ein Verfahren der Bundesdisziplinarbehörde in dieser Sache", versuchte er zu erklären. Zudem laufen weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen Pilnacek.Für den Staatsanwalt war aber auch so klar: Die Unterlagen, die auf Pilnaceks Handy gefunden wurden, können nur von Fuchs stammen."Unstrittig ist, dass wir hier einen ausgewiesenen Kenner des österreichischen Strafrechts haben. Er kennt die Abläufe wie kaum ein anderer.
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