Pädagogen können ihre Karenz in den zwei Sommermonaten unterbrechen. Sie müssen nicht arbeiten, kassieren ihr normales Gehalt und der Partner bezieht Kinderbetreuungsgeld. Gewerkschafter sieht kein "Zuckerl".Das Lehrerdienstrecht bietet den Pädagogen nicht nur eine großzügige Ferienregelung, sondern in Kombination mit dem Mutterschutz- und Väterkarenz-Gesetz auch die Möglichkeit, in dieser Zeit die Karenz zu unterbrechen.
Legen sie die zweimonatige Karenzpause in die Sommerferien, müssen sie nicht arbeiten und kassieren ihr normales Gehalt, während der Partner bzw. die Partnerin Kinderbetreuungsgeld beziehen kann.Hier können Sie sich für Ihr Kleine Zeitung-Benutzerkonto anmelden oder neu registrieren.Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. .
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