Prozess: Ex-Rathausmitarbeiterin zu zwei Jahren Haft verurteilt

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Er war mit Spannung erwartet worden: Der Gerichtsprozess gegen eine frühere Bedienstete der Stadtgemeinde und deren Sohn. Der Erstangeklagten wurde zur Last gelegt, Stadt und Personalvertretung um 413.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro gebracht zu haben. Kurz nach 11.30 Uhr wurde das Urteil verkündet: Die Erstangeklagte wurde wegen Veruntreuung und Geldwäscherei zu zwei Jahren Haft, davon 19 Monate bedingt, verurteilt. Für den Sohn gab es einen Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor dem Richter verantworten mussten sich nicht nur die frühere Bedienstete der Stadtgemeinde Neunkirchen, sondern auch ihr Sohn. Der Bediensteten war zur Last gelegt worden, dass sie die Stadt um 413.000 Euro, die Personalvertretung um 80.000 Euro geschädigt haben soll. Der Sohn der Ex-Mitarbeiterin soll 204.000 Euro davon bekommen haben – „wissentlich“, wie die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses im Schwurgerichtsaal festhielt.

Dass der Zweitangeklagte nichts von den Machenschaften seiner Mutter gewusst habe, sei „glaubwürdig“. Die Verteidigung beantragte daher einen Freispruch für den Sohn.Schließlich wurde die Erstangeklagte zu zwei Jahren Haft, davon 19 Monate bedingt, verurteilt. Für den Sohn gab es einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

 

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