Alles begann am Freitag, dem 29. September 2017: Eine Frau aus Bayern musste bis zum Folgetag schriftlich bei ihrem Arbeitgeber, einer Klinik, Ansprüche für Urlaub geltend machen, die sie wegen Schwangerschaft und Karenz nicht hatte nehmen können. Für die frischgebackene Mutter ging es um viel Geld, mehr als 20.000 Euro standen ihr zu.
Allerdings kam der Brief erst nach dem verstrichenen Wochenende, am 4. Oktober, bei ihrem Arbeitgeber an. Dieser beharrte auf die gesetzte Frist und weigerte sich zu zahlen. Klar, dass die Frau stinksauer war. Sie verklagte daraufhin die Deutsche Post AG. Jetzt, rund zweieinhalb Jahre später, gibt es ein Urteil in dem Fall. Das Oberlandesgericht Köln gab – wie schon zuvor das Landesgericht Bonn – der Klägerin vollumfassend recht. Die Post hätte ihren Teil des zwischen ihr und der Kundin abgeschlossenen Vertrags zur Überbringung des Briefs nicht erfüllt habe.
So erklärte der Jurist, dass es sich offenkundig um einen Brief gehaltet habe, bei dem der Zustellzeitpunkt für die Absenderin von hoher Bedeutung gewesen sei. Das hätte alleine schon durch den gebuchten Zusatzdienst"Samstagszustellung" und ihrer Bereitschaft, den daraus resultierenden Porto-Zuschlag zu zahlen, ersichtlich sein müssen.
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