Der Beamte saß am 18. November 2021 am Steuer eines Streifenwagens, der in Göriach einen 15-jährigen Mopedfahrer überrollt hatte. Der Teenager, der ums Leben kam, war zuvor der Polizei davongefahren und auf einem Feldweg gestürzt. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.
Die Mutter des Verstorbenen hatte der Polizei vorgeworfen, sie hätte damals anders reagieren können. Weil den Beamten der Name des Lenkers ihrer Meinung nach bekannt gewesen sei, hätte man die Verfolgung abbrechen können. Und Opfer-Anwalt Stefan Rieder meinte,"hätte die Polizei ihn nicht derart verfolgt, wäre der Bursch nicht so schnell gefahren und auch nicht gestürzt".
selbst aber keine weiteren Fragen mehr beantworten. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass der Beschuldigte Erste Hilfe gleistet und mit der Reanimation begonnen habe. Zum Unfall sei es aufgrund der Besonderheiten des Sturzes gekommen. Er spielt auf ein Gutachten an, das im Februar 2022 zu einer Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft geführt hatte.
klärte sich Anfang Juli die Bezirksrichterin für nicht zuständig, weil der Verdacht bestehe, dass der Polizist"grob fahrlässig" gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor, weshalb das Bezirksgericht nicht zuständig sei, hieß es im Beschluss des Bezirksgerichts. Dagegen ergriff der beschuldigte Polizist Rechtsmittel und bekam Recht.
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