Der Kollege dachte erst an einen Schlaganfall: Der Polizist saß an seinem Schreibtisch, lallte, lümmelte, hatte Schwierigkeiten, dem Gespräch zu folgen. Doch schnell stellte sich heraus: Der Polizist war sturzbetrunken. Ein Alkotest ergab 2,08 Promille Blutalkoholwert. Das brachte dem Beamten eine Verhandlung bei der Bundesdisziplinarbehörde ein.
Und dort erfuhr man auch, wie es so weit kam. Der Polizist hatte eigentlich einen 16-stündigen Journaldienst. Doch der Dienst gestaltete sich locker. In der Kollegenrunde trank man im Sozialraum Zweigelt, Cuvée und Rum-Cola zumindest bis 5 Uhr Früh. Ein Restl-Trinken, wie man später erklären würde.An Einsicht ließ es der Beamte fehlen.
Besonders bitter: Der dienstführende Beamte unterrichtet auch. Er hätte an diesem Tag ebenfalls noch unterrichten sollen, ein schriftlicher Test war geplant. Der musste abgesagt werden. Die Disziplinarbehörde kam zu dem Schluss, dass der Mann eine besondere Vorbildfunktion hat, und wertete den Zwischenfall als schwere Dienstpflicht-Verletzung. Allerdings hielt man ihm auch zugute, dass sein Verhalten „seinem psychischen Zustand, resultierend aus massiven unverschuldeten finanziellen Verlusten und privaten Umständen, geschuldet“ sein. Dennoch sei ein „rechtmäßiges Alternativ-Verhalten zumutbar gewesen“.
...der Gegenwert von 700 Dosen Cola-Rum!! Das ist bitter...
ueberall sonst: fristlose kuendigung (und zwar zurecht)!
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