WZ Online Die Zwangspensionierung polnischer Richter an ordentlichen Gerichten verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Das entschieden die Luxemburger Richter am Dienstag . Damit gaben sie einer Klage der EU-Kommission statt.
Die rechtskonservative Regierungspartei PiS hat die Justiz des Landes seit 2015 mit etlichen Gesetzen umgebaut und sich Kritikern zufolge unterstellt. Im konkreten Fall hatte sie 2017 unter anderem neue Ruhestandsregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen konnte demnach nur der Justizminister genehmigen.
Links Urteil in der Rechtssache C-192/18 wienerzeitung.at ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten. Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Die unterschiedlichen Ruhestandsalter von Männern und Frauen seien eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Zudem beschnitten die Befugnisse des Justizministers die Unabhängigkeit der Richter.
Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen dem Urteil mit den Änderungen bereits nachgekommen ist. Falls dies aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht der Fall ist, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen.
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