Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa.
Die nun verworfene Ausnahme vom generellen Abtreibungsverbot ging auf einen Kompromiss aus dem Jahr 1993 zurück. Schwangerschaftsabbrüche sind damit nur noch nach Vergewaltigungen und bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter legal möglich.Katholische Bischöfe haben die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts begrüßt.
Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International, das Zentrum für Reproduktive Rechte und Human Rights Watch haben die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs, Schwangerschaftsabbrüche aufgrund von schweren Fehlbildungen für verfassungswidrig zu erklären, scharf kritisiert. Die Entscheidung werde Frauen und Mädchen"weiter schaden und verletzt ihre Menschenrechte", so die Organisationen am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung.
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