Assange war in Schweden unter anderem vorgeworfen worden, im August 2010 eine Frau vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Andere Vorwürfe sind bereits verjährt, mit dem Vorwurf der Vergewaltigung wäre dies im kommenden August ebenfalls der Fall gewesen.
Persson sagte auf einer Pressekonferenz in Stockholm, die Klägerin sei zwar glaubwürdig und ihre Informationen zuverlässig. Es mangele jedoch an mündlichen Beweisen, die die Vorwürfe stützten. Sie sei deshalb nach langer Abwägung zu dem Schluss gelangt, dass es keinen Grund gebe, die Ermittlungen fortzusetzen.
Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe gegen den jahrelang in der Botschaft lebenden Assange ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden. Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wieder aufgenommen und Haftbefehl beantragt - was das zuständige Bezirksgericht in Uppsala aber im Juni ablehnte.
"Lassen Sie uns jetzt den Fokus auf die Bedrohung legen, vor der Herr Assange seit Jahren warnt: die kriegerische Strafverfolgung der USA und die Bedrohung, die diese für das First Amendment darstellt", erklärte Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson nach der schwedischen Bekanntgabe. Im First Amendment, dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, sind Freiheiten wie die Rede- und Pressefreiheit festgeschrieben.
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