. Der Rechnungshof sieht im überwiegend vom Grazer Gemeinderatsklub finanzierten Magazin"4U" im Jahr 2021 eine Parteispende an diehätten sich doch vor dem Wahltermin zur Gemeinderatswahl im September die Inhalte"auffällig" in Richtung Partei verschoben. Daher ergeht nun eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt.
Das Magazin"4U" erscheint mehrmals pro Jahr, hielt der RH im am Freitag veröffentlichten Rechenschaftsbericht fest. Herausgeber sind der SPÖ Gemeinderatsklub und die SPÖ Graz. Zur Finanzierung der Zeitschrift habe die SPÖ dem Rechnungshof mitgeteilt, dass sie überwiegend durch den Klub erfolge. Auch habe sie einen Finanzierungsschlüssel vorgelegt.
Der Rechnungshof ist daher der Ansicht, dass hier Parteispenden des Grazer Gemeinderatsklubs an die SPÖ Graz vorliegen, und zwar - auf Basis des vorgelegten Finanzierungsschlüssels - von rund 46.200 Euro. Spenden von Gemeinderatsklubs seien zwar nicht unzulässig, jedoch seien 2021 nur Spenden in Höhe vonund Kalenderjahr möglich gewesen. Somit ist der übersteigende Betrag von rund 38.480 Euro unzulässig.
Eine Meldung des RH an den UPTS betrifft auch die Grünen. Wie bereits im vergangenen Jahr geht es dabei um Mittel des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der Grünen Bundespartei genutzt wurden. Dabei handelt es sich nach Ansicht des Rechnungshofes um ein Darlehen bzw. um einen Überbrückungskredit, für den keine Zinsen berechnet wurden. Diese Vereinbarung war auch im Berichtszeitraum 2021 noch aktuell.
Nimmt man als Vergleich beispielsweise jenen Zinssatz, den die Bundespartei im Rahmen der Sanierung mit ihrer Hausbank vereinbart hatte, ergeben sich laut RH rund 2.720 Euro an Zinszahlungen, die sich die Partei durch die Null-Zinsen für das Klub-Darlehen erspart habe. Der Rechnungshof sieht hier also eine unzulässige Spende des grünen Parlamentsklubs an die Partei.
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