Die ÖVP darf endgültig nicht mehr behaupten, dass die FPÖ für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen oder generell Geld aus Russland erhalten habe. Vor dem Hintergrund des neuerlichen medialen und politischen Interesses an den Russland -Connections der FPÖ hat diese vor Gericht einen Erfolg eingefahren, berichtete die Zeitung „Heute“ am Mittwoch.
Nach der Ablehnung einer außerordentlichen Revision durch denInserate und zu große Pferde: U-Ausschuss beleuchtet Kickls Zeit als Innenminister Auch einen Widerruf via OTS-Aussendung muss die ÖVP veröffentlichen, erklärte die FPÖ. Ende Februar hatte das Oberlandesgericht Wien schon entsprechend entschieden. Alle Verfahren gegen ÖVP und SPÖ bzw. deren Parlamentsklubs sowie diverse Einzelpersonen seien damit rechtskräftig gewonnen oder im Rahmen eines Vergleichs erledigt worden, freute sich Generalsekretärschon damal
ÖVP FPÖ Russland Gericht Widerruf
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