Der ehemalige Chef der Österreichischen Beteiligungs AG ( ÖBAG ) hat eine Auflistung seines Vermögens bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingereicht. Dies geschah im Rahmen seines Antrags als Kronzeuge , was darauf hindeutet, dass die WKStA plant, ihm den Status zu gewähren. Dadurch würde sein Fall diversionell erledigt werden. Um eine Diversion zu berechnen, sind Vermögen und Einkünfte relevant.
Der Anwalt des Beschuldigten betont, dass sein Mandant neben den normalen Lebenshaltungskosten auch noch den Kredit für die Wohnung abbezahlen muss und eine private Pensionsvorsorge hat. Hinzu kommen Kosten für den Umzug in die Niederlande, den Schritt in die Selbstständigkeit sowie für diverse rechtliche Dienstleistungen. Der Beschuldigte erklärt sich grundsätzlich mit jeder diversionellen Maßnahme einverstanden. Eine Geldbuße, die an seine finanziellen Möglichkeiten angepasst ist, wäre wahrscheinlich zielführend
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