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Auf Unternehmen kommen im neuen Jahr einige Änderungen zu. Adressiert werden etwa Energiekosten und Arbeitskräftemangel als zentrale Herausforderungen für Österreichs Betriebe, so der Generalsekretär der Wirtschaftskammer und ÖVP-Politiker, Karlheinz Kopf, am Freitag anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels. Hier eine Aufstellung der bevorstehenden Neuerungen im Überblick:Betriebe können einen Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten beantragen .
Ab 1.1.2023 folgt der deutlich erweiterte EKZ 2, bei dem in den ersten beiden Förderstufen bis zu einem Fördervolumen von 4 Millionen Euro das Kriterium der Energieintensität von 3 Prozent wegfällt. Zudem werden in den Stufen 1 und 2 die Fördersätze von 30 Prozent auf 60 Prozent bzw. 50 Prozent angehoben und weitere Energieträger in die Förderung einbezogen. Zusätzlich werden Kleinst- und Kleinbetriebe weiterhin mit einem Pauschalfördermodell gefördert.Ab 2023 wird die Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 24 Prozent gesenkt. Eine weitere Senkung auf 23 Prozent erfolgt 2024.
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