Neos scheitern vor dem VfGH: Kein Stadtrat aus Deutschland

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Der Verfassungsgerichtshof hat eine Wahlanfechtung abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Anfechtung der Stadtratswahl Ende Februar in Mödling abgewiesen. Die Neos hatten nach der Gemeinderatswahl vom 26. Jänner den Deutschen Andreas Stock als Stadtrat nominieren wollen, doch ist diese Position laut NÖ Gemeindeordnung Österreichern vorbehalten. In seinem am Mittwoch veröffentlichten Erkenntnis billigte der VfGH jedoch den Ausschluss von Ausländern von der Wählbarkeit.

Das EU-Recht sieht zwar vor, dass alle Unionsbürger am Ort ihres Wohnsitzes auf lokaler Ebene wählen und gewählt werden dürfen. Das bezieht sich nach dem Erkenntnis des Höchstgerichts aber nur auf unmittelbare Wahlen durch das Gemeindevolk, nicht auf jene des Gemeindevorstands/der Stadträte durch den Gemeinderat.

Dazu kommt nach den Aussagen des VfGH noch, dass die Funktion des Gemeindevorstands auch hoheitliche, teilweise über den Wirkungsbereich der Gemeinde hinausgehende Aufgaben umfasse. Das setze ein hohes Maß der Verbundenheit seiner Mitglieder mit dem Staat voraus. Die Neos hatten bei der Wahl 7,48 Prozent und drei Mandate erreicht. Den einen Stadtratsposten, der ihnen zustand, übernahm György Bikich.

 

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