Ministerium veröffentlicht Coronavirus-Checkliste für Schulen

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Nach der Aufregung rund um eine mögliche Coronavirus-Erkrankung an einem Wiener Gymnasium gibt das Bildungsministerium den Schulen strikte Anweisungen, was zu tun ist, wenn der Verdacht auf eine Covid-19-Infizierung besteht.

Nach der Aufregung rund um eine mögliche Coronavirus-Erkrankung an einem Wiener Gymnasium gibt das Bildungsministerium den Schulen strikte Anweisungen, was zu tun ist, wenn der Verdacht auf eine Covid-19-Infizierung besteht.

Das Bildungsministerium hat in einem Schreiben an die Bildungsdirektionen Coronavirus-Checklisten für Schulen zusammengestellt, wie im Fall eines Verdachts auf eine Covid-19-Erkrankung von Schülern bzw. Lehrern vorzugehen ist. Die Handlungsanweisung unterscheidet sich je nachdem, ob sich die Betroffenen an der Schule befinden oder nicht.

Falls der dringende Verdacht besteht, dass eine in der Schule befindliche Person erkrankt ist, hat der Direktor zunächst den Schularzt zu informieren. Dieser muss dann sofort Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden aufnehmen. Falls der Schularzt nicht erreichbar ist, übernimmt der Direktor diese Aufgabe. Anschließend ist die Bildungsdirektion zu informieren und - falls es sich beim eventuell Erkrankten um einen Schüler handelt - die Erziehungsberechtigten.

Die nächsten Schritte setzt dann der Amtsarzt bzw. die Gesundheitsbehörden. Das können etwa Testungen sein - die Gesundheitsstellen entscheiden auch darüber, ob und welche Personen zur weiteren Abklärung vorerst in der Schule bleiben müssen. Die Direktoren müssen wiederum dokumentieren, welche Personen in welcher Form Kontakt zum eventuell Erkrankten hatten - etwa durch Klassenlisten, Stunden- und Raumpläne.

Darüber hinaus hat das Ministerium ein Informationsblatt zusammengestellt, das die Direktoren im Fall eines Coronavirus-Verdachts an der Schule den Eltern aushändigen bzw. schicken können. Dieses deckt sich im Großen und Ganzen mit den Checkliste.Jeden Tag. Überall.

 

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