an. Der Prozess wegen des Verdachts auf falsche Beweisaussage nach § 288 StGB bleibt ihr folglich erspart. Nicht so schnell geht es für den früheren Bundeskanzler. Beide plädierten zwar wie Glatz-Kremsner schon am Mittwoch auf „nicht schuldig“, beide müssen aber heute, Freitag, bei aufrechter Unschuldsvermutung wieder in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen kommen.
Warum? Weil die Anklagebehörde – konkret die Oberstaatsanwälte Gregor Adamovic und Roland Koch – ihnen vorwirft, ihre Rolle rund um Personalentscheidungen bei der Staatsholding Öbag heruntergespielt sowie einiges diesbezüglich verschwiegen zu haben. Der prägnanteste Vorwurf davon betrifft dabei die Person– seines Zeichens ehemals Kabinettchef und Generalsekretär im Finanzministerium sowie später Alleinvorstand der Staatsholding Öbag.
Außerdem geht die WKStA davon aus, dass Kurz selbst im Sommer 2017 an Schmid herangetreten sei, um ihn einerseits mit der Ausgestaltung der neuen Öbag zu beauftragen und ihm andererseits mitzuteilen, dass er ihn dort in der Leitung sehe. Hierzu gibt es auch eine Reihe von Chatnachrichten, die angeführt werden – etwa jene, die mittlerweile schon Berühmtheit erlangt hat – geschrieben von Kurz an Schmid: „Kriegst eh alles, was du willst.
Oberstaatsanwalt Adamovic reagierte schließlich auf die Kritik und räumte „Screenshot-Fehler“ ein. Soll heißen: Löger und Blümel hätten in ihrer Einvernahme jeweils das Wort „absurd“ verwendet. Als er dann den Strafantrag verfasste, wollte er aufzeigen, dass die beiden dasselbe Wort verwendet hatten, fügte aber fälschlicherweise dieselbe Passage zweimal ein.
Fest steht: Der Strafrahmen für eine falsche Beweisaussage liegt bei drei Jahren Haft – das ist im konkreten Fall aber eher als ein theoretischer Wert zu sehen, denn die Angeklagten sind unbescholten. Fest steht außerdem: Nachdem am Mittwoch Anklage und Verteidigung zu Wort kamen, werden heute Kurz und Bonelli selbst sprechen.
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