Dreimal soll der frühere Kanzler Sebastian Kurz im U-Ausschuss falsch ausgesagt haben, heißt es in der Anklage. Nicht schuldig, kontert der Ex-ÖVP-Chef. Mit ihm auf der Anklagebank sitzen ab heute Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner und sein ehemaliger Kabinettschef. Es gilt die Unschuldsvermutung. „Die Presse“ berichtet live aus dem Gericht.
Die Causa im Detail: Obgleich medial vorwiegend vom „Kurz-Prozess“ die Rede ist, handelt es sich bei dem ehemaligen Regierungschef um den Zweitangeklagten. Angeklagte Nummer eins, der Falschaussage in sechs Fällen vorgeworfen wird, ist Bettina Glatz-Kremsner. Der früheren Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Lotterien wird grob gesagt vorgeworfen, rund um die Vorstandsbestellung der Casinos Austria AG, kurz Casag, im März 2019 falsch ausgesagt zu haben.
So wurde Kurz am 24. Juni 2020 im U-Ausschuss gefragt, ob er in die Entscheidung eingebunden war, dass sein damaliger Vertrauter Thomas Schmid Ende März 2019 den Posten als Alleinvorstand der Öbag bekommt. Kurz antwortete darauf: „Eingebunden im Sinne von informiert, ja.“ Mehr aber nicht.
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