Dieser Tage ist es wieder so weit: Das mit Abstand wichtigste Gremium des ORF, sein Stiftungsrat, wird neu besetzt. Die 35 Mitglieder des Rates werden alle vier Jahre von Bundes- und Landesregierungen, Parteien sowie Publikums- und Betriebsrat entsandt. Ihre Aufgabe, zumindest will es so das Gesetz: wie in einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zu agieren; also die Wahrnehmungen einer Kontrollfunktion über die Geschäftsführung.Das ist eine wichtige Aufgabe.
Im Paragraf 20 des Gesetzes heißt es, dass 'Personen, die in einem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis zu einem Medienunternehmen stehen', nicht Stiftungsrat werden dürfen. Gleichzeitig, und das ist die wohl nicht intendierte Ironie dieses Gesetzes, müssen Kandidaten für den Stiftungsrat jedoch 'die persönliche und fachliche Eignung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen'.Aha.
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