Die Künstlerin Frau F. wurde von der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach mit der künstlerischen Ausführung eines Brunnens beauftragt. Ende 2021 musste sie allerdings feststellen, dass der Brunnen ohne ihre Zustimmung verändert wurde. Die Gemeinde argumentierte, sie hätte Sanierungen vornehmen dürfen, weil sie die Eigentümerin des Brunnens sei. Die Künstlerin sah in einer Veränderung, ohne ihre Einwilligung, eine Verletzung ihres Urheberrechtes.
Nachgefragt: Vom Bauernhof zum Gewerbebetrieb. Wie bewertet der Verfassungsgerichtshof eine nachträgliche rechtliche „Sanierung“? In der Südsteiermark betreibt Frau D. eine nachhaltige Landwirtschaft. Daneben hat ihr Nachbar im Lauf der Jahre einen expandierenden Erdbaubetrieb aufgebaut. Mittlerweile machen Lärm und andere Immissionen das Leben dort für Frau D. unerträglich. Die Volksanwaltschaft hat sich an die Seite der jungen Frau gestellt und kritisiert, dass die Umwandlung des Bauernhofes in einen Erdbaubetrieb nachträglich rechtlich „saniert“ worden sei.
Er betreut als Generalsekretär des „International Ombudsman Institute“ im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsmann-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist er für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Landesverteidigung zuständig.
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