2018 hat der Nationalrat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Inhaber einer Lebensversicherung im Falle eines Rücktritts wesentlich schlechter gestellt werden. Laut dem Verein zum Schutz von Anlegerinteressen widerspricht dies EU-Recht. Bis Ende des Jahres kann man sich noch einer Sammelklage anschließen.Das Europäische Recht sieht laut dem Verein vor, dass man bis 30 Tage nach dem Abschluss einer Lebensversicherung vom Vertrag zurücktreten kann.
Vor Abschluss einer Lebensversicherung muss eine ordentliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgen. Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag zwischen 1994 bis 2014 geschlossen haben, bekommen nach einem Rücktritt überhaupt nichts mehr. Jene, die ihren Vertrag zwischen 2014 bis 2020 geschlossen haben, bekommen nach einem Rücktritt nur noch einen Rückkaufswert ohne Abzüge. Und alle, die eine fondsgebundene Versicherung zwischen 2014 bis 2021 geschlossen haben, müssen nach einem Rücktritt jetzt alle bis zum Rücktritt eingetretenen Veranlagungsverluste tragen.
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