Kuhmaske verstößt nicht gegen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

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Tierschützer bekam Strafe. Verfassungsrichter hoben sie auf und sahen 'Ausübung der Meinungsfreiheit'.

Ein Tierschutz-Aktivist, der in einem Kuhkostüm samt passender Maske die Bedingungen in der Milchproduktion anprangerte, bekam im Juni 2018 eine Geldstrafe. Der Mann der in Baden bei Wien im Kostüm Flugblätter verteilte, hätte gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen. Das geht nicht, entschied nun der Verfassungsgerichtshof und hob die Strafe auf.

Der Tierschützer war schon zum Landesverwaltungsgericht mit der Causa gegangen. Doch dort fand er kein Gehör. Er wandte sich deshalb an die Höchstrichter und erklärte, dass sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei. Der Verfassungsgerichtshof gab ihm Recht. Denn seine Verkleidung, konkret die Kuhmaske, sei ein Stilmittel gewesen, um seine Meinungsfreiheit auszuüben.

 

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