Kroatischer Präsident darf bei Parlamentswahl nicht antreten

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Das kroatische Verfassungsgericht hat Staatspräsident Zoran Milanović eine Kandidatur bei der Parlamentswahl im April untersagt.

Das kroatische Verfassungsgericht hat Staatspräsident Zoran Milanović eine Kandidatur bei der Parlamentswahl im April untersagt. Der Staatspräsident könne sich während der Ausübung seines Amtes nicht an politischen Aktivitäten einer politischen Partei beteiligen, teilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Miroslav Šeparović, am Montag laut kroatischen Medienberichten mit. Nur bei einem sofortigen Rücktritt sei eine Kandidatur möglich.

Sollte Milanović an einem Plan festhalten, könnte dies eine schwere Staatskrise auslösen. Der Staatspräsident spielt auch eine zentrale Rolle bei der Regierungsbildung nach der Wahl. So vergibt er den Auftrag zur Regierungsbildung, was ihm vor allem im Fall unklarer Machtverhältnisse großen Einfluss gibt.

Dass er keine Rücktrittabsicht habe und nach der Wahl trotzdem Ministerpräsident sein werde, kündigte unterdessen Milanović an. Er bezeichnete in einer Reaktion das Verfassungsgericht als eine"Gangsterbande". Die Entscheidung sei ein"Putsch", sagte der Präsident laut Medien."Das muss bei den Wahlen geklärt werden. Am Ende werde ich Regierungschef sein, aber ich werde dieser Bande nicht sagen wie", so Milanović.

 

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