Köstinger zu Testwirrwarr: Am Montag wird Klarheit geschaffen

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Tourismusministerin verweist auf Konferenz mit Bundesländern und Mückstein-Verordnung. Schnelltests in Hotels dürften außerhalb der Betriebsstätte nicht gelten

Wie funktionieren die Hotels ab 19. Mai? Ministerin Elisabeth Köstinger sagt in der Pressestunde: Am Montag gibt es eine Konferenz mit den Landeshauptleuten, danach eine Verordnung mit allen Details. Dann werde es viel mehr Klarheit geben.

Es werde Eintrittstests geben wie derzeit beim Friseur, Masken- und Abstandspflicht. Angesprochen auf die unterschiedlichen Tests und deren Geltungsdauer sagt Köstinger: PCR-Test wird drei Tage gültig sein, Antigen-Test zwei Tage, kontrollierter Selbsttest einen Tag. In den Hotels werden Schnelltests angeboten, diese werden aber nicht in dem gesamten Tourismusort, sondern nur für die eine Betriebsstätte gelten.

Auch die Registrierungspflicht im Wirtshaus wird eingeführt. Kontrolliert wird durch den Wirt oder das Personal, man muss beim Betreten des Lokals das Zertifikat - geimpft, getestet, genesen - vorweisen. Zum Grünen Pass sagte Elisabeth Köstinger in der Pressestunde: Mit dem grünen Pass auf europäischer Ebene schaffe man den Grundsatz, dass überall in Europa die Kategorien"geimpft, getestet, genesen" gelten. Was genau man mit dem Grünen Pass in den jeweiligen Ländern machen darf, das entscheide das jeweilige Land.

Im EU-Grünen Pass ist das, was in Österreich geplant ist, nicht vorgesehen, nämlich, dass man ab dem 22. Tag nach dem ersten Impfstich als"geimpft" gilt. Köstinger sagt dazu: Sie vertraue den Impfexperten des Gesundheitsministeriums, wonach man ab diesem 22. Tag als immunisiert gelten kann."An der Transparenz führt kein Weg vorbei", sagt Köstinger zu Herkunftsbezeichungen in der Gastronomie.

 

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Aahaaahaaa.....die ministerielle Bundesbäurin drückt wieder mal eine Expertise heraus!!!

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